Pünktlich um 8:30 Uhr trafen sich insgesamt 6 Kameraden aus den Ortsverbänden Heidelberg, Ladenburg und Mannheim beim Ortsverband Mannheim in Friedrichsfeld zur Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 2. Uwe Marter hat freundlicherweise als Beifahrer seinen Kameraden Marc Berger zu dieser Ausbildung begleitet, obwohl er diese Ausbildung schon vor Jahren absolviert hatte.
Bereichsausbilder Matthias Kerkmann führte zuerst durch folgende Themen:
- Abfahrtskontrolle + monatliche Überprüfung eines THW-Fahrzeuges
- Abschleppen eines LKWs
- Funktionsweise eines LKW-Kippers und Wandlergetriebes
- Anhängertypen
- Bedienung und Bestimmungen der KFZ-Seilwinde
- Bedienung und Bestimmungen der Ladebordwand
Um die LKWs samt Anhänger besser kennenzulernen führte Matthias Kerkmann die Teilnehmer als geschlossenen Verband mit insgesamt 4 LKWs, 3 davon mit Anhänger, kreuz und quer durch Mannheim. Der erste Abschnitt führte von Friedrichsfeld nach Neckarau zum Mittagessen.
Auf Umwegen ging es wieder als geschlossener Verband von Neckarau zum Neuen Messplatz. Dort wurde unter neugierigen Blicken der dort parkenden Zivil-LKWs das Rückwärtsfahren und Rangieren mit Anhänger geübt.
Um auch die Öffentlichkeitsarbeit nicht zu vernachlässigen führte der letzte Abschnitt vom Neuen Messplatz mitten durch die Innenstadt von Mannheim zurück nach Friedrichsfeld. Um ca. 18:30 Uhr hatten alle Teilnehmer ihre Lehrgangsbescheinigungen in den Händen.
Hintergrundwissen:
Um im THW ein LKW führen zu dürfen müssen 2 Lehrgänge besucht und erfolgreich abgeschlossen werden. Dies sind die Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1 und Teil 2. In Teil 1 werden
- rechtliche Grundlagen (StVO/StGB, DV Kraftfahrwesen, Sonder-/Wegerechte, Verbandsfahrt)
- Grundlagen der Unfallverhütung (Umgang mit Gefahrgut, Ladungssicherung)
- Kraftfahrzeugtechnik (Einweisung am Fahrzeug, Wartung + Pflege)
- Fahrzeugführung (Trainieren von Geschicklichkeit, Rangieren mit Einweiser, Fahren mit Anhänger, Pannen mit dem Dienstfahrzeug)
innerhalb von 24 Ausbildungsstunden vermittelt. Wird Teil 1 erfolgreich abgeschlossen, berechtigt dies schon zum Führen von THW-Fahrzeugen bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Teil 2 vermittelt die Inhalte, um ein THW-Fahrzeug von mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse führen zu dürfen.
Voraussetzung für beide Teile ist, dass die jeweilige zivile Führerscheinklasse bereits vorhanden sein muss. Für Teil 1 mindestens Führerscheinklasse B und für Teil 2 mindestens C1.