Jeder Helfer der zum Führen eines THW-Fahrzeuges berechtigt ist, muss sich alljährlich einer Kraftfahrerbelehrung unterziehen. Diese ist notwendig zum Erhalt ihrer THW-Fahrgenehmigungen, ohne die Sie die Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks nicht bewegen dürfen. Die diesjährige Schulung fand am vergangenen Mittwoch statt. Bei dieser Schulung lagen die Schwerpunkt vor allem bei Sonder- und Wegerechten, d. h. das Fahren mit Blaulicht und Martinshorn. Weitere Themen waren auch wie man sich bei einem Unfall mit einem THW-Fahrzeug richtig verhalten muss. Bei diesem gut einstündigen Vortrag konnten die Kraftfahrer einiges wissenswertes erfahren und sind nun gut auf einen zukünftigen Einsatz vorbereitet.
Kraftfahrerbelehrung 2011
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